Alle der Berechnung zugrunde liegenden Daten sind realistisch angenommene Were, die im konkreten Fall anders ausfallen können. die Ergebnisse aus dieser Berechnung sowie das daraus resultierende Diagramm dienen als Orientierungshilfe und sind grundete Werte.
Das einzige Mittel zur Umgehung der Pauschalbesteuerung nach der 1%-Methode besteht in der lückenlosen und peniblen Führung eines Fahrtenbuches, mit dem Sie Ihren wirklichen privaten Nutzungsanteil dem Finanzamt nachweisen können.
Welche der beiden Methoden im Einzelfall günstiger ist, hängt von der Nutzung des Dienstwagens ab. Die 1%-Methode ist meist dann besser, wenn der Dienstwagen einen niedrigen Listenpreis hat, häufig privat und wenig geschäftlich genutzt wird.
Der Einzelnachweis durch ein Fahrtenbuch ist in der Regel steuersparender, wenn bereits einer der nachfolgenden Voraussetzungen zutrifft:
- es fallen wenig Privatfahrten an
- es wird nur eine geringe Jahresfahrleistung erreicht
- das Fahrzeug ist bereits abgeschrieben
- das Fahrzeug ist ein Gebrauchtfahrzeug
- das Fahrzeug ist ein Neufahrzeug
Um den Steuervorteil durch den Einzelnachweis mit einem Fahrtenbuch zu nutzen, können Sie manuell ein Fahrtenbuch führen. Diese Methode ist jedoch sehr zeitraubend und lästig. Wenn dabei Lücken oder Fehler entstehen, wird das Fahrtenbuch dann oft insgesamt nicht mehr anerkannt. In diesem Fall müssen Sie das Fahrzeug nachträglich nach der 1%-Methode versteuern.
Viel einfacher und zeitsparender für Sie ist dagegen der Einsatz des elektronischen Fahrtenbuches TravelControl. Dank modernster Technik arbeitet TravelControl vollautomatisch und nimmt Ihnen dadurch diese lästige Arbeit ab.
Den Anschaffungspreis von TravelControl können Sie dazu noch voll steuerlich absetzen.
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